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Nitrat- und phosphorbelastete Gebiete in Sachsen-Anhalt

Hintergrund

Die "Verordnung über ergänzende düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-​Anhalt" (DüngeRErgG ST) vom 28.06.2019 (außer Kraft) war nach Änderung der Düngeverordnung v. 28.04.2020 auf die Notwendigkeit von Anpassungen hin zu überprüfen.

Mit der „Verordnung über z u s ä t z l i c h e  düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-​Anhalt“ (DüngeRZusV ST) vom 8. Januar 2021, die mit Wirkung vom 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde dem Änderungsbedarf Rechnung getragen und u. a. die belasteten Gebiete neu ausgewiesen. Die infolge der Ausweisung zu beachtenden Maßnahmen und weitere Informationen sind nachfolgend dargestellt.

Am 30. August 2022 ist die DüngeRZusVO, ergänzt um eine Liste der betroffene Feldblöcke, erneut veröffentlicht worden.

Zusätzlich hat das Land Sachsen-Anhalt die "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten" (DüngeMitteilungsVO) erlassen. Diese verpflichtet landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen im Land Sachsen-Anhalt bewirtschaften, bestimmte Daten zur Düngung an die LLG zu übermitteln. Die DüngeMitteilungsVO ist seit dem 20.08.2021 in Kraft. Detaillierte Erläuterungen erhalten Sie >> hier.

 

NEU 17.01.2023:
Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt:
"Neue Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften tritt in Kraft!"

Die neue Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt ist am 17.01.2023 durch das Kabinett beschlossen worden. Damit sind die fachlichen Vorgaben gesetzt und es ist davon auszugehen, dass die derzeit noch als vorläufig ausgewiesene Nitratkulisse keinen Änderungen mehr unterliegen wird. Als nächster Schritt steht die Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt an. Erst mit Veröffentlichung tritt diese Verordnung in Kraft.

Im Vorgriff auf die Veröffentlichung der neuen Landesverordnung und das damit einhergehende Inkrafttreten (rückwirkend zum 30.11.2022)  der Verordnung, wird mit der nachfolgenden Übersicht über die anstehenden Änderungen der zusätzlichen Vorgaben für belastete Gebiete im Vorab informiert:

Zusätzliche Vorgaben für Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten

  1. Beibehalt der Untersuchungspflicht Wirtschaftsdünger und Gärreste
                  neu: Festmist von Huf- und Klauentieren wird von Untersuchungspflicht ausgenommen
                  neu: das Analysenergebnis darf zur Aufbringung nicht älter als 12 Monate sein
     
  2. Wegfall der Sperrzeitverlängerung für Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen;
                  neue Vorgabe: Untersuchungspflicht verfügbarer N (Nmin) im Boden je Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit im Nitratgebiet


Eutrophierte Gebiete
Eutrophierte Gebiete werden nicht mehr ausgewiesen!
Dafür werden landesweit auf Flächen an Gewässern folgende Änderungen gelten:

  1. ebene Flächen bzw. < 5 % Hangneigung an Gewässern: Erweiterung des N/P-Aufbringungsverbotes von 4 m auf 5 m
  2. Flächen mit 10 bis < 15 % Hangneigung an Gewässern: Erweiterung des N/P-Aufbringungsverbotes von 5 m auf 10 m und Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen im Bereich bis 30 m (bisher bis 20 m)

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Vorgaben

NEU:
HINWEISE und ÜBERSICHT zu den
Vorgaben, die bei nitratbelasteten und (durch P) eutrophierten Flächen einzuhalten sind

  • Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben finden Sie >> hier.
  • Ergänzend dazu eine kurzgehaltene Übersicht zur schnellen Information >> hier.

 

Vorgaben der "Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt" (mit Wirkung vom 31.12.2020)

in mit Nitrat belasteten Gebieten
z u s ä t z l i c h zu den ab 01.01.2021 nach §13a Düngeverordnung obligatorisch geltenden (sieben) Anforderungen

  1. vor der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten sind deren Nährstoffgehalte nach wissenschaftlich anerkannten Messmethoden zu ermitteln (Untersuchungspflicht),
  2. Aufbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff zu Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst nur bis Ablauf 01.11. (Sperrzeitverlängerung)


in durch Phosphor belasteten Gebiete (eutrophierte Gebiete)

  1. vor der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten sind deren Nährstoffgehalte nach wissenschaftlich anerkannten Messmethoden zu ermitteln (Untersuchungspflicht),
  2. Aufbringungsverbot von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat vom 01.11. bis 31.01. (Sperrzeitverlängerung)


Zu den Meldepflichten, neu: Mitteilungspflichten ...

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Betroffene Flächen

Mit Inkrafttreten der neuen Landesveordnung geltende Gebietskulissen für nitratbelastete und eutrophierte (phosphorbelastete) Gebiete

Mit der „Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt“ v. 8. Januar 2021 werden die mit Nitrat belasteten Gebiete neu und die aufgrund von Phosphor eutrophierten Gebiete erstmals für Sachsen-Anhalt ausgewiesen werden.

Unterrichtung über die betroffenen Flächen

Über die betroffenen Flächen wird feldblockbezogen im

  1.  webbasierten Geodaten-Viewer (Sachsen-Anhalt-Viewer) des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation des Landes Sachsen-​Anhalt (LVermGeo) informiert und im

  2. Antragsprogramm „ST profil inet-Web-Client“ des Landes Sachsen-Anhalt (anhand von Attributen am Feldblock und einer separaten Kulisse) zusätzlich unterrichtet.

 

Für den Sachsen-Anhalt--Viewer nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://www.lvermgeo.sachsen-​anhalt.de/de/startseite_viewer.html. Die Nutzung ist ohne Anmeldung möglich.                       

Hinweise zur Bedienung des Sachsen-Anhalt-Viewers (Einzelschritte oder Erläuterungen zum Herunterladen):

  • "Kartenauswahl" anklicken (linker Bildrand)
  • „Landwirtschaft und Forst" durch Klicken auf das kleine Dreieck (links) aufblättern
  • "InVeKoS-Feldblockkataster" auswählen (Haken setzen), wenn alle Feldblöcke mit ID angezeigt werden sollen
  • „Düngeverordnung" auswählen (Haken setzen) und durch Klicken auf das kleine Dreieck (links) aufblättern
  • "nitratbelastete Gebiete" und "phosphorbelastete Gebiete" sind automatisch vorausgewählt (mit Setzen und Entfernen des Hakens, können die Kulissen separat angezeigt werden)
  • "Legende" anklicken (linker Bildrand)

Im Kartenausschnitt werden die nitratbelasteten und/oder phosphorbelasteten Gebiete angezeigt. Durch Hineinzoomen ("+" rechter Bildrand) in das Suchgebiet oder über Ortseingabe in das Feld links oben ist eine detaillierte Ansicht möglich.

Darüber hinaus sind unter "Düngeverordnung" (muss immer mit Haken versehen sein) weitere Karten enthalten wie z. B. Feldblöcke mit einem Jahresniederschlag unter 550 mm, Hangneigung.  

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Methodik der Ausweisung

Die Ausweisung der belasteten Gebiete nach § 13a Düngeverordnung erfolgt bundeseinheitlich auf  Grundlage der "Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA) vom 3. November 2020.

Nähere Informationen

>> Hinweisblatt 01/2021: "Methodik zur Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung"

>> "Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten gem. AVV GeA" (Vortrag, Dr. M Schrödter, Dr. D. Wurbs; 20.11.2020)

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