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Vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade:

Festlegung der Gebiete für die Umsetzung der Ausnahmeregelung zur Schwarzbrache (§ 17 Abs. 2a der GAPKondV) in Sachsen-Anhalt: Mit einem Pflanzenschutz-Warndiensthinweis "Allgemein vom 24.08.2026" hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Gebiete festgelegt. Hier greift ab dem Antragsjahr 2026 eine Ausnahmeregelung für Ackerflächen, wenn dort  Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden. Neu ist, dass dann auf die ansonsten vorgeschriebene Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) verzichtet werden kann. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) und der durch sie übertragenen Krankheitserreger in Sachsen-Anhalt. 

Download - Vollständiger Warndienst-Hinweis: Pflanzenschutz-Warndiensthinweis Nr. 10/2026 vom 24.08.2026

 

Kontakt

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt 
Pflanzenschutz 

Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg (Saale) 

pflanzenschutz@llg.sachsen-anhalt.de
+49 3471 334 431