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NEU!! - Prämienrechner 2023 für Sachsen-Anhalt - NEU!!

Angesichts der herausfordernden Antragstellung für die EU-Direktzahlungen ab 2023 und deren komplexem Maßnahmenkatalog sowie der damit verbundenen Verpflichtungen, hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) einen Prämienrechner entwickelt.

Der Prämienrechner versteht sich als kostenloses Hilfsmittel zur Vorbereitung der Agrarantragstellung für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Er liefert Orientierungswerte zu den zu erwartenden Prämienhöhen aus der Einkommensgrundstützung, den gekoppelten Tierprämien und den Ökoregelungen ebenso wie zur Kombinierbarkeit verschiedener Maßnahmen der Ersten Säule der Agrarförderung mit den einzelnen freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Hierzu zählen u.a. die Programme der Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung, zu freiwilligen Naturschutzleistungen oder dem Natura 2000-Ausgleich.

Landwirtschaftliche Beratung in Sachsen-Anhalt

Die Beratung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Unternehmen ist in Sachsen-Anhalt privatrechtlich organisiert.

Das Beraterseminar der LLG unterstützt die privatwirtschaftlich tätigen Beraterinnen und Berater durch die Bereitstellung von Informationen sowie durch Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen seiner Zuständigkeit (Verordnung (EU) Nr. 1306/2013).

Seit 29. April 2019 gilt in Sachsen-Anhalt die Verordnung über die Anerkennung von landwirtschaftlichen Beratungskräften (Berateranerkennungsverordnung). Nach dieser Verordnung können interessierte Berater einen Antrag auf Anerkennung als privatrechtlich tätige Beratungskraft an das Beraterseminar stellen. Die dazu notwendigen Antragsunterlagen können jederzeit eingereicht werden. Nach erfolgter Prüfung der Antragsunterlagen erhält der Antragsteller einen Bescheid, der bei positiver Entscheidung zur Aufnahme in die Beraterliste führt. Auch Änderungen oder Ergänzungen können jederzeit über einen Änderungsantrag angezeigt werden.

Die Liste ANERKANNTER privater Beratungskräfte nach VO wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Beratungsförderung

Die Anerkennung als Beratungskraft ist Grundvoraussetzung, um Beratungsförderung beantragen zu können. Die Antragsunterlagen zur Beratungsförderung stehen neben weiteren Formularen zum Agrarantrag und zur Investitionsförderung als download auf dem Portal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung zur Verfügung.

Für Beratungsleistungen, die im öffentlichen Interesse stehen, kann das hoheitliche Beratungsangebot im Rahmen der sog. Offizialberatung in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen der Pflanzenschutzwarndienst, aber auch die sozio-ökonomische Beratung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Letztere soll in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Familienbetrieben bei der Lösung schwerwiegender, teils existentieller Probleme behilflich sein sowie Entscheidungshilfen zur betrieblichen Konsolidierung und ggf. beruflichen Neuorientierung geben.

Die Beiträge der Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik "Beraterinformationsveranstaltung" oder auch "Tag der Betriebswirtschaft" auf der Seite Veranstaltungen der Betriebswirtschaft.

Ansprechpartnerin

Andrea Skibbe

Tel: +49 3471 334 331  /  Fax: +49 3471 334 205
E-Mail: andrea.skibbe@llg.mule.sachsen-anhalt.de