Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten (DüngeMitteilungsVO)
Mitteilungspflichten für das Kalenderjahr 2024 - Frist zur Abgabe: 30.04.2025
Alle nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für die aktuell anstehende Meldung für das Kalenderjahr 2024 mit Frist bis zum 30.04.2025.
Bei Bedarf finden Sie die Hinweise der letztjährigen Meldezeiträume am Ende dieser Internetseite im Archiv.
Bitte beachten Sie die seit 2022 geltenden erweiterten Mitteilungspflichten - auch Betriebe ohne Flächen im Nitratgebiet müssen die schlagbezogenen Düngebedarfsermittlungen und Düngemaßnahmen mitteilen - Details dazu siehe Hinweise.
Hintergrund
Die "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten" (DüngeMitteilungsVO) regelt die Mitteilungspflichten zur Düngung für
landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen im Land Sachsen-Anhalt bewirtschaften. Die DüngeMitteilungsVO ist seit dem 20. August 2021 in Kraft.
Zum Nachlesen unter: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de.
Zum Nachlesen im PDF-Format.
Hinweise
Alle relevanten Informationen zur Erstellung, Abgabe sowie häufig gestellte Fragen zu den Mitteilungspflichten sind mit aktuellem Stand in den
LLG-HINWEISEN zur Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten zusammengefasst.
Die Hinweise Mitteilungspflichten (Stand 12/2024) zum Herunterladen finden Sie hier.
LLG-Tabellenvorlagen
- Bitte nutzen Sie die Excel-Tabellenvorlagen nur dann, wenn Sie über keine Möglichkeit der automatisierten Erstellung von Meldungsdateien
(TXT-Format) über Programme verfügen.
- Verwenden Sie auschließlich die aktuell veröffentlichten Excel-Tabellenvorlagen für die Meldung des Kalenderjahres 2024.
- Alle Betriebe nutzen für die Mitteilungspflicht in 2025 des Kalenderjahres 2024 dieselbe Excel-Tabellenvorlage, da seit 2022 alle Betriebe mit Flächen in Sachsen-Anhalt den gleichen Datenumfang (betriebliche jährliche Nährstoffeinsatz, Erträge, alle N-Düngebedarfsermittlungen und N-/P-Düngemaßnahmen) melden müssen.
Die LLG-Tabellenvorlage (Stand 12/2024) zum Herunterladen finden Sie hier.
- Betrieben, welche von den Mitteilungspflichten befreit sind wird empfohlen, auf freiwilliger Basis eine "Befreiungs-Mitteilung" an die LLG zu senden - unnötige Nachfragen zum Grund des Fehlens von Daten für solche Betriebe können dadurch vermieden werden.
Die LLG-Tabellenvorlage "Befreiung_Mitteilungspflichten" (Stand 12/2024) zum Herunterladen finden Sie hier.
Für Softwareentwickler/Ackerschlagkarteianbieter: Schnittstellenvorgaben
Die allgemeinen Schnittstellenvorgaben für Anbieter von Ackerschlagkarteien etc., welche die erforderlichen Exportdateien im TXT-Format nach
den Vorgaben der LLG erzeugen möchten, sind in den LLG-HINWEISEN zur elektronischen Erfüllung düngerechtlicher Mitteilungspflichten aus
Programmen Dritter (Exportvorgaben) beschrieben.
Nur wenn die beschriebenen Kriterien erfüllt und die Dateien wie vorgegeben erzeugt werden, können die übermittelten Exportdateien zur Erfüllung
der Mitteilungspflichten anerkannt werden.
Die grundsätzlichen Vorgaben zu Struktur und Inhalt der zu erstellenden Exportdateien haben sich gegenüber der Meldung im Jahr 2022, 2023 und 2024 nicht geändert.
Die o. g. Hinweise zu den Exportvorgaben (Stand 12/2024) zum Herunterladen finden Sie hier.
E-Mail-Adresse und Kontakt
Die ausschließlich für die Datenmeldungen zu nutzende E-Mail-Adresse duengung@llg.mule.sachsen-anhalt.de
ist ab 01.01.2025 freigeschaltet.
Es erfolgt keine Beantwortung von Anfragen etc.!
Nach Versand einer Mail mit den erforderlichen Daten an o. g. Email-Adresse erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
Bewahren Sie diese bitte als Nachweis für mögliche Kontrollen auf.
Der Erhalt einer Eingangsbestätigung bedeutet aber nicht, dass die übersandten Inhalte vollständig oder richtig sind.
Sollten trotz Lesens (!) der Hinweise weiterhin Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte ausschließlich telefonisch an die eigens dafür eingerichtete
"Düngungs-Hotline": +49 3471 334-110.
Archiv
In unserem Archiv finden Sie alle relevanten Hinweise und Vorlagen von vorangegangen Mitteilungszeiträumen:
2023
Hinweise Mitteilungspflichten für 2023
LLG-Befreiungsmeldung als Excel für 2023
2022
Hinweise Mitteilungspflichten für 2022
LLG-Befreiungsmeldung als Excel für 2022
2021
Hinweise Mitteilungspflichten für 2021
LLG-Befreiungsmeldung als Excel für 2021
2020
Hinweise Mitteilungspflichten für 2020
LLG-Excel-Vorlage Betriebe ohne Flächen im Nitratgebiet für 2020
LLG-Excel-Vorlage Betriebe mit Flächen im Nitratgebiet für 2020
LLG-Befreiungsmeldung als Excel für 2020
Hinweis: Sollten Sie eine bisher noch nicht erfolgte Datenmeldung für vorangegangene Kalenderjahre nachholen wollen, so teilen Sie diesen Umstand der LLG bitte in einer kurzen Nachricht gemeinsam mit der Mail und den angehängten Daten explizit mit. Sonst wird angenommen, dass Sie Daten für ein falsches Jahr übermittelt haben und die Annahme getroffen, dass die aktuellen Mitteilungsverpflichtungen nicht korrekt erfüllt worden sind.