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Sachkunde im Pflanzenschutz

Umtausch Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Umtausch Sachkundenachweis im Pflanzenschutz sind unter dem folgendem Link möglich  www.Pflanzenschutz-skn.de

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) am 14.02.2012 entstand eine veränderte Rechtslage zur Sachkunde im Pflanzenschutz.
Am 05.07.2013 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Neuregelung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen" veröffentlicht. Dieses Verordnungspaket enthält die Neufassung der „Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung". Damit wurde die Grundlage für die Durchführung des Umtausches der bisherigen Sachkundenachweise festgelegt. Für alle Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden, Pflanzenschutzmittel im Groß- oder Einzelhandel abgeben oder ...  mehr (öffentlicher Zugang auf 'isip')

Anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen für Sachkundige

Neu ist die Fort- oder Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG für sachkundige Personen, um die einmal erlangte Sachkunde aktiv zu halten.
Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine ... mehr 

Weitere Informationen und Hinweise zu Pflanzenschutzsachkunde

Auf den Internetseiten unter www.isip.de gibt es weitere und vor allem ausführlichere Informationen rund um das Thema "Pflanzenschutzsachkunde". Dazu gehören unter anderem Sachkundeweiterbildung, Sachkundeprüfung, Aktuelles

Direktlink auf Pflanzenschutzsachkunde unter www.isip.de.

Kontakt

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt

Dezernat Integrierter Pflanzenschutz
Tel.: +49 3471 334 - 348