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Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen
(Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV) vom 14.12.2017


                                                                                                    - seit 8. Juli 2025 außer Kraft -

Hinweise:
Hinweise zur Stoffstrombilanzverordnung (Stand 11/2022)

Programme:
Die von der LLG bereitgestellten Bilanz-Programme DüProBilanz und BESyD stehen unter folgendem Link zur Verfügung.
DüProBilanz von 12/2019 (Version 2.0; Datenbankversion 5) ist weiterhin die gültige Version.

Richtwerte:
Die Richtwerte zur Umsetzung der Stoffstrombilanzverordnung finden Sie unter "Richtwerte Düngerecht".
Die dort eingestellte "Richtwertsammlung Düngerecht" enthält alle rechtlich vorgegebenen Richtwerte der Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung. Diese wurden durch weitere Daten ergänzt.

Muster zur handschriftlichen Bilanzerstellung:
Formblätter betriebliche Stoffstrombilanzen  (jährliche und dreijährige Stoffstrombilanz)
Muster Aufzeichnungen (aufzeichnungspflichtige Hintergrunddaten) - aktualisiert 01/2020 -
Eine Bewertung anhand des zulässigen Bilanzwertes war ab 31.12.2022 nicht mehr erforderlich. Das bedeutete, dass die Ermittlung eines betriebsindividuellen Bilanzwertes (z. B. bei flächenlosen Betrieben) entfiel.