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Landwirtschaftliches Sachverständigenwesen

Der Begriff "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt. Jede Person, die sich auf Grund beruflicher oder persönlicher Erfahrung als kenntnisreich auf einem Fachgebiet fühlt, kann sich als Sachverständiger bezeichnen.

Damit öffentliche Institutionen, besonders Gerichte, aber auch Privatpersonen auf Gutachter zurückgreifen können, die ihre besondere Sachkunde nachgewiesen haben, wurde die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen eingeführt. Als Nachweis ihrer Qualifikation, überprüft durch die Bestellungsbehörde, erhalten diese Personen eine entsprechende Urkunde, einen Ausweis, der auf Verlangen vorgezeigt wird, und ein Siegel mit einer eindeutigen Zuordnung zum betreffenden Sachverständigen.

Im Jahre 2003 wurde die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) als Behörde für die öffentliche Bestellung von landwirtschaftlichen Sachverständigen in Sachsen-Anhalt bestimmt.

Das Verfahren zur Bestellung ist in der Verordnung über die öffentliche Bestellung von landwirtschaftlichen Sachverständigen (LwSV VO vom 14.10.1997) geregelt und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA S. 886) veröffentlicht. Dazu gehört insbesondere die Feststellung der besonderen Sachkunde in einem genau beschriebenen Sachgebiet gemäß gültigem Sachgebietskatalog (Anlage zu § 3 Abs. 1 der VO).

Informationen zu den Voraussetzungen zur Bestellung eines Sachverständigen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.

Eine aktuelle Liste der in Sachsen-Anhalt öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen finden Sie hier. (Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen).

Die Beiträge der jährlichen Sachverständigenfortbildung finden Sie unter dem Thema "Beiträge zur Sachverständigenfortbildung" in der Liste Veranstaltungen.

Ansprechpartner

Maryia Teßner

Tel: +49 3471 334 334  /  Fax: +49 3471 334 205
E-Mail: maryia.tessner(at)llg.mule.sachsen-anhalt.de