Acker-, Gemüsekulturen und Erdbeeren einschl. Zwischen- und Zweitfrüchte sowie Arznei- und Gewürzpflanzen
- für 2021 aktualisierte Fassungen -
NEU
HINWEISE zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Acker- und Gemüsekulturen sowie Erdbeeren - Düngung 2021 -
(Stand 12/2020)
NEU
Dokumentationsblatt zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für den Acker-, Gemüsebau und Erdbeeren nach § 4 Absatz 1 und Anlage 4 Tabelle 1 DüV (Anlage)
(Stand 12/2020)
Grünland/Dauergrünland, mehrschnittiger Feldfutterbau
- für 2021 aktualisierte Fassungen -
NEU
HINWEISE zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau - Düngung 2021 -
(Stand 12/2020)
NEU
Dokumentationsblatt zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau (Anlage)
(Stand 12/2020)
Ertragsanlagen im Weinbau
Stand gem. DüV 2017 - noch nicht aktualisiert
Bitte beachten Sie darüber hinaus die seit 01.05.2020 in Kraft getretenen Änderungen!
HINWEISE zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Ertragsanlagen im Weinbau (Stand 02/2018)
Dokumentationsblatt zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung für Ertragsanlagen im Weinbau (Stand 02/2018)
Grassamenvermehrung
Stand gem. DüV 2017 - noch nicht aktualisiert
Bitte beachten Sie darüber hinaus die seit 01.05.2020 in Kraft getretenen Änderungen!
HINWEISE zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung bei Grassamenvermehrung (Stand 02/2018)
Herbstdüngung
Formblatt für die Stickstoff-Düngebedarfsermittlung zur Herbstdüngung (nach Ernte der letzten Hauptfrucht) auf Ackerland - Stand 06/2020 -
- zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei Aussaat bis Ablauf des 15.09.
- zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei Aussaat bis Ablauf des 01.10.
zum Ausdrucken | zum Ausfüllen am PC
Das Formblatt wurde inhaltlich und in Bezug auf die Düngebedarfsermittlung nicht geändert (lediglich eine geringfügige textliche Korrektur). Der sich ergebende Düngebedarf ändert sich damit gegenüber dem Formblatt Stand 06/2018 nicht!
Nicht zuletzt aufgrund entsprechender Anfragen zur Gültigkeit hat das Formblatt damit aber einen neuen Stand (Stand 06/2020) erhalten.
Das Formblatt ist vor der Ausbringung aller N-haltiger Düngemittel (organische und mineralische) mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (> 1,5 % N in der TS) nach Ernte der letzten Hauptfrucht auszufüllen.
Ausnahme: Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost … hier ist bei Ausbringung im Herbst keine Stickstoff-Düngebedarfsermittlung erforderlich.
Bitte lesen Sie die Hinweise zum Formblatt bzw. Herbstdüngung!
Diese finden Sie auch als Anhang in den oben zum Herunterladen bereitgestellten pdf-Dokumenten.
HINWEISE zur Stickstoff-Düngebedarfsermittlung mittels Formblatt zur Herbstdüngung auf Ackerland - Stand 08/2020 - Aktualisierung u. a. mit häufigen Fragen im Zusammenhang mit der Herbstdüngung
[eingestellt am 07.08.2020]
Darüber hinausgehende Informationen:
- HINWEISE zur Herbstdüngung mit aktualisierten "Fragen zur Herbstdüngung" (Stand 09/2018)
- FAQ - Fragen zur Herbstdüngung (Stand 08/2018)
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Portfolio (Archiv Herbstdüngung) >>>
Phosphor - Düngebedarfsermittlung
HINWEISE und DOKUMENTATIONSBLATT zur Phosphor-Düngebedarfsermittlung - (Stand 01/2019)
- Hinweise (aktualisiert 10.01.2019: Orte/Ortsteile BKR Harz)
- Dokumentationsblatt (Muster)
- Dokumentationsblatt - Phosphor-Düngebedarfsermittlung für Acker- und Grünland
Bitte beachten:
Ab 01.01.2019 gelten in Anlehnung an den VDLUFA-Standpunkt für Sachsen-Anhalt neue Richtwerte für die Abgrenzung der Phosphor-Bodengehaltsklassen und geänderte Zu- und Abschläge (siehe "Hinweise")!
- Hektarerträge ausgewählter Feldfrüchte und des Grünlandes nach kreisfreien Städten und Landkreisen (Stand 01/2020)
ACHTUNG:
Gemäß Information des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt werden die Landkreiserträge für 2020 erst im Mai 2021 verfügbar sein!
Nutzen sie daher als Ertrag für 2020, wenn nicht aus anderen Quellen betriebs- und standortbezogene Ertragsdaten verfügbar sind, die in der Düngeverordnung bzw. in der Richtwertsammlung Düngerecht der LLG zu den N-Bedarfswerten ausgewiesenen (Standard-)Erträge.
Bei Dauergründland verwenden Sie bitte die durch die LLG in den aktualisierten Hinweisen zur N-Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland ..." (12/2020; Seite 7, Tabelle 3) herausgegebenen Ertragsrichtwerte für Dauergrünland in Abhängigkeit vom Standort und Nutzungshäufigkeit.
- Von der LLG bereitgestellte Programme zur Düngebedarfsermittlung, Erfüllung der Aufzeichnungspflichten und Stoffstrombilanzierung
- Richtwertsammlung Düngerecht zur Umsetzung der Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung gültig für Sachsen-Anhalt