Informationsveranstaltung und Praxisgespräch zum Blühstreifenprogramm
Erfolgreiche Anlage und Pflege von Blühstreifen & erste Eindrücke aus dem Förderjahr 2015; Praxisbericht; Anlage und Pflege artenreicher Saumstrukturen und Feldraine
- Teil 1 (Seite 1-29; ca. 4 MB)
- Teil 2 (Seite 30-60; ca. 10 MB)
- Fördervoraussetzungen und was ist zu beachten, um die Förderbedingungen zu erfüllen
Im Rahmen der Förderung mehrjähriger Blühstreifen/Blühflächen mit Verpflichtungsbeginn 01.01.2016 besteht die Möglichkeit für mehrjährige Blühstreifen/Blühflächen bereits 2015 eine Herbstansaat nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durchzuführen. Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn kann formlos gestellt werden.
Ein Muster für einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn für MSL-mehrjährige Blühstreifen/Blühflächen mit Verpflichtungsbeginn ab 1.1.2016 wurde in ELAISA bereitgestellt. Der Antrag ist rechtzeitig beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Erst nach der Genehmigung durch die Bewilligungsbehörden darf das entsprechende Saatgut erworben und ausgebracht werden.