Auflagenbuchführung im Gartenbau
Aufgrund der Spezifik des Gartenbaus wurde ab dem Jahr 2004 spezialisierten Gartenbaubetrieben und Obstbaubetrieben alternativ die Möglichkeit eröffnet, anstelle des BMEL-Jahresabschlusses auf Antrag auch einen Nachweis über die Teilnahme am Betriebsvergleich des "Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V." (ZBG) der Universität Hohenheim (bis Frühjahr 2023 Hannover) vorzulegen.
Die Teilnahme an diesem Betriebsvergleich ist kostenfrei. Das teilnehmende Gartenbauunternehmen erhält nicht nur eine Auswertung der eigenen Betriebsdaten im Jahresvergleich, sondern auch anonymisierte Vergleichsdaten von Betrieben der gleichen Sparte mit ähnlicher Betriebsstruktur.
Zur Teilnahme am Betriebsvergleich im Rahmen der Auflagenbuchführung sind folgende Schritte zu beachten:
- Das Gartenbauunternehmen stellt bei der Investitionsbank einen formlosen Antrag zur Anerkennung der Teilnahme am Betriebsvergleich Hannover als Nachweis für die Auflagenbuchführung.
- Das Gartenbauunternehmen bittet das ALFF um einmalige Zuweisung einer EU-Betriebsnummer (falls nicht bereits erfolgt).
- Das Gartenbauunternehmen lässt über sein Steuerberatungsbüro oder ein anderes Beratungsbüro den ausgefüllten Erhebungsbogen des ZBG an das ZBG übermitteln.
- Das ZBG liest die Daten ein und führt eine Plausibilitätsprüfung durch. Ggf. erhält das Steuerberatungsbüro bzw. das Beratungsunternehmen die Bitte um Korrektur evtl. fehlerhafte Daten.
- Das ZBG erstellt einen Beratungsbrief und übermittelt diesen an das Steuerberatungsbüro bzw. das Beratungsunternehmen zur Weiterleitung an das Gartenbauunternehmen.
- Das Gartenbauunternehmen reicht den Beratungsbrief beim ALFF ein. Der aktuelle Beratungsbrief gilt als Nachweis der Auflagenerfüllung.
Der Erhebungsbogen kann direkt beim ZBG bezogen werden. Den Zugang zum online-Betriebsvergleich des ZBG erreichen Sie ebenfalls über diesen Link.
Ansprechpartnerin
Eva Röder
Tel. (03471) 334-335 / Fax (03471) 334-205