Mobile / Teilmobile Schlachtung von Rindern
Tierwohlgerechte und innovative Schlachtverfahren in Sachsen-Anhalt
Vor allem für Direktvermarkter und Mutterkuhhaltende Betriebe bietet die mobile/teilmobile Schlachtung unschätzbare Vorteile. Die tierwohlgerechte Schlachtung im Haltungsbetrieb wird nicht nur vom Tierschutzgesetz gefordert und vom Verbraucher bevorzugt, sondern hat einen nachweislich positiven Einfluss auf die Fleischqualität. Die seit September 2021 geltende Ergänzung der VO (EG) 853/2004 regelt die Schlachtung im Herkunftsbetrieb für Rinder, Schweine und Pferde unter Nutzung einer mobilen/teilmobilen Schlachteinheit neu und bietet somit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Unternehmer. Zu diesem Thema fand am 16.11.2023 einer Informationsveranstaltung der Koordinierungsstelle ökologische Produktion der LLG statt, die sich des Themas sowohl aus theoretischer als auch aus der Sicht angenommen hat. Die Vorträge und die bereitgestellten Unterlagen des Landesverwaltungsamtes finden Sie hier.
- Weideschlachtung und hofnahe Schlachtung aus Sicht des praktischen Tierschutzes
Franziska Klare, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt - Sachkundeschulung Betäubung, Kugelschuss – ein Überblick
Dr. med. vet. Miriam Linder, Landesamt für Verbraucherschutz - Einfluss einer stressfreien Schlachtung auf die Fleischqualität
Prof. Dr. Wolfram Schnäckel, Hochule Anhalt - Rechtliche Bedingungen für mobile/teilmobile Schlachtungen und Weideschuss in Sachsen- Anhalt
Dr. Heike Reichelt, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Hofnahe Schlachtung und Weideschuss - unterschiedliche Lösungen, technische Möglichkeiten und Praktikabilität
Lea Trampenau, ISS - Innovative Schlachtsystem - Praktische Umsetzung des Kugelschusses - am Beispiel des Galloway Zuchtbetriebes Lauenroth-Mago
Jörg Lauenroth-Mago, Demobetrieb Ökologischer Landbau, Rätzlingen
- Muster der Veterinärbescheinigung für Farmwild, Hausrinder, Hausschweine und Hausequiden, die im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden, gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission (1)
- Antrag auf Genehmigung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Anhang III, Abschnitt I, Kapitel VIa
- Vereinbarung über die Durchführung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VIa Buchstabe (b) der VO (EG) Nr. 853/2004 (Nutzungskonzept)