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Mobile / Teilmobile Schlachtung von Rindern

Tierwohlgerechte und innovative Schlachtverfahren in Sachsen-Anhalt

Vor allem für Direktvermarkter und Mutterkuhhaltende Betriebe bietet die mobile/teilmobile Schlachtung unschätzbare Vorteile. Die tierwohlgerechte Schlachtung im Haltungsbetrieb wird nicht nur vom Tierschutzgesetz gefordert und vom Verbraucher bevorzugt, sondern hat einen nachweislich positiven Einfluss auf die Fleischqualität. Die seit September 2021 geltende Ergänzung der VO (EG) 853/2004 regelt die Schlachtung im Herkunftsbetrieb für Rinder, Schweine und Pferde unter Nutzung einer mobilen/teilmobilen Schlachteinheit neu und bietet somit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Unternehmer. Zu diesem Thema fand am 16.11.2023 einer Informationsveranstaltung der Koordinierungsstelle ökologische Produktion der LLG statt, die sich des Themas sowohl aus theoretischer als auch aus der Sicht angenommen hat. Die Vorträge und die bereitgestellten Unterlagen des Landesverwaltungsamtes finden Sie hier.