Integrierter Pflanzenschutz: Auf einen Blick
Rechtliche Einordnung
"Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wurde.“ - § 2 Nr. 2 Pflanzenschutzgesetz.
- Seit 1987: Leitbild des modernen Pflanzenschutzes in DE
- Seit 2009: Europäischer Maßstab des Handelns im Pflanzenschutz (RL 2009/128/EG) -> „Allgemeine Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes“
- Seit 2012: gemäß §3 PflSchG für alle Anwender in DE verbindlich
- Seit spätestens 2014: für alle EU-Staaten rechtlich verbindlich
Vorbeugende Maßnahmen
Die Vorbeugung und/oder Bekämpfung von Schadorganismen sollte wie folgt erreicht oder unterstützt werden:
- Fruchtfolge
- Anwendung geeigneter Kultivierungsverfahren (z. B. Unkrautbekämpfung im abgesetzten Saatbett vor der Saat/Pflanzung, Aussaattermine und -dichte, Untersaat, konservierende Bodenbearbeitung, Schnitt und Direktsaat)
- gegebenenfalls Verwendung resistenter/toleranter Sorten und von Standardsaat- und -pflanzgut/zertifiziertem Saat- und Pflanzgut; Anwendung ausgewogener Dünge-, Kalkungs- und Bewässerungs-/Drainageverfahren
- Vorbeugung gegen die Ausbreitung von Schadorganismen durch Hygienemaßnahmen (z. B. durch regelmäßiges Reinigen der Maschinen und Geräte)
- Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen, z. B. durch geeignete Pflanzenschutzmaßnahmen oder die Nutzung ökologischer Infrastrukturen innerhalb und außerhalb der Anbau- oder Produktionsflächen.
Überwachung Prognose
Schadorganismen müssen mit geeigneten Methoden und Instrumenten, sofern solche zur Verfügung stehen, überwacht werden. Zu diesen geeigneten Instrumenten sind unter anderem Beobachtungen vor Ort und Systeme für wissenschaftlich begründete Warnungen, Voraussagen und Frühdiagnosen, sofern dies möglich ist, sowie die Einholung von Ratschlägen beruflich qualifizierter Berater zu zählen.
Entscheidungsfindung
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung muss der berufliche Verwender entscheiden, ob und wann er Pflanzenschutzmaßnahmen anwenden will. Solide und wissenschaftlich begründete Schwellenwerte sind wesentliche Komponenten der Entscheidungsfindung. Bei der Entscheidung über eine Behandlung gegen Schadorganismen sind wenn möglich die für die betroffene Region, die spezifischen Gebiete, die Kulturpflanzen und die besonderen klimatischen Bedingungen festgelegten Schwellenwerte zu berücksichtigen.
Entscheidungshilfesysteme im Ackerbau:
https://www.isip.de/isip/ehs-ackerbau
Entscheidungshilfesysteme im Gartenbau:
https://www.isip.de/isip/ehs-gartenbau
Nicht chemische Maßnahmen
Spezifität / Vermeidung von Nebenwirkung
Die eingesetzten Pestizide müssen so weit zielartenspezifisch wie möglich sein und die geringsten Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt haben.
Notwendiges Maß
Der berufliche Verwender sollte die Verwendung von Pestiziden und andere Bekämpfungsmethoden auf das notwendige Maß begrenzen (z. B. durch Verringerung der Aufwandmenge, verringerte Anwendungshäufigkeit oder Teilflächenanwendung), wobei er berücksichtigen muss, dass die Höhe des Risikos für die Vegetation akzeptabel sein muss und das Risiko der Entwicklung von Resistenzen in den Schadorganismenpopulationen nicht erhöht werden darf.
Resistenz-Management
Wenn ein Risiko der Resistenz gegen Pflanzenschutzmaßnahmen bekannt ist und der Umfang des Befalls mit Schadorganismen wiederholte Pestizidanwendungen auf die Pflanzen erforderlich macht, sind verfügbare Resistenzvermeidungsstrategien anzuwenden, um die Wirksamkeit der Produkte zu erhalten. Dazu kann die Verwendung verschiedener Pestizide mit unterschiedlichen Wirkungsweisen gehören.
Herbicide Resistance Action Committee (HRAC):
https://www.hracglobal.com/
Fungicide Resistance Action Committee (FRAC):
https://www.frac.info
Insecticide Resistance Action Committee (IRAC):
https://irac-online.org/
Erfolgskontrolle
Der berufliche Verwender muss auf der Grundlage der Aufzeichnungen über Pestizidanwendungen und der Überwachung von Schadorganismen den Erfolg der angewandten Pflanzenschutzmaßnahmen überprüfen.

