Menu
menu

Asiatischer Laubholzbockkäfer

Asiatischer Laubholzbockkäfer kurz vorgestellt: Ein gefährlicher Schädling in Sachsen-Anhalt

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) ist in Sachsen-Anhalt erstmalig 2014 im Stadtteil Rothensee der Landeshauptstadt Magdeburg in Erscheinung getreten. Von dem aus Asien stammenden Bockkäfer geht ein enormes Schadpotential aus. Er kann nahezu alle gesunden heimischen Laubgehölze befallen. Diese müssen dann gefällt und vernichtet werden, damit sich die Art nicht weiter ausbreitet. Das Insekt ist aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr für Laubholzbestände in der Europäischen Union als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der EU (EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 09.06.2015) ist eine Quarantänezone mit einem Radius von zwei Kilometern um jeden befallenen Baum einzurichten. In der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB sind die erforderlichen Maßnahmen in der Quarantänezone und die Ausdehnung der Quarantänezone festgelegt. Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier:

 Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Woher kommt der ALB?

Der ALB ist heimisch in China, Korea und Taiwan. Der ALB wurde wahrscheinlich mit Verpackungsholz (Kisten, Paletten) aus Asien eingeschleppt, in welchem die Larven des Käfers unbemerkt überlebten und weltweit transportiert wurden.

Woran kann man den Käfer erkennen?

Die Käfer sind schwarz glänzend mit hellen Flecken auf den Flügeldecken und erreichen eine Körpergröße von bis zu 3,5 cm ohne Antennen. Die 11 segmentierten Antennen der Männchen erreichen eine Länge bis zum 2,3-fachen, die der Weibchen bis zur 1,3-fachen Körperlänge.

Die creme-weißen, beinlosen Larven werden bis zu fünf Zentimeter groß und nagen bis zu drei Zentimeter breite sowie 10 cm bis 30 cm lange Gänge in das Holz.

Das charakteristische Ausbohrloch der Käfer ist kreisrund und etwa 1 cm im Durchmesser groß.

Welche Bäume werden befallen?

Der Käfer befällt lebende und vitale Bäume nahezu aller heimischen Laubbaumarten. Bevorzugte Gattungen in Deutschland sind: Ahorn, Rosskastanie, Birke, Pappel und Weide.

Zu den spezifizierten Wirtspflanzen des ALB gehören:
Ahorn (Acer spp.), Rosskastanie (Aesculus spp.), Birke (Betula spp.), Erle (Alnus spp.), Hainbuche (Carpinus spp.), Kuchenbaum (Cercidiphyllum spp.), Baumhasel (Corylus spp.), Buche (Fagus spp.), Esche (Fraxinus spp.), Blasenbaum (Koelreuteria spp.), Platane (Platanus spp.), Pappel (Populus spp.), Weide (Salix spp.), Linde (Tilia spp.) und Ulme (Ulmus spp.)

Zu den Wirtspflanzen des ALB gehören:
Ahorn (Acer spp.), Rosskastanie (Aesculus spp.), Seidenakazie (Albizia spp.), Erle (Alnus spp.), Birke (Betula spp.), Sommerflieder (Buddleja spp.), Hainbuche (Carpinus spp.), Zürgelbaum (Celtis spp.), Kuchenbaum (Cercidiphyllum spp.), Haselnuss (Corylus spp.), Ölweide (Elaeagnus spp.), Buche (Fagus spp.), Esche (Fraxinus spp.), Eibisch (Hibiscus spp.), Blasenbaum (Koelreuteria spp.), Apfel (Malus spp.), Zedarachbaum (Melia spp.), Maulbeere (Morus spp.), Platane (Platanus spp.), Pappel (Populus spp.), Kirsche (Prunus spp.), Birne (Pyrus spp.), Roteiche (Quercus rubra), Robinie (Robinia spp.), Weide (Salix spp.), Schnurbaum (Sophora spp.), Eberesche (Sorbus spp.); Linde (Tilia spp.), Ulme (Ulmus spp.)

Welchen Schaden verursacht der ALB an den befallenen Bäumen?

Anders als heimische Bockkäferarten befällt der ALB gesunde vitale Bäume. Besonders schädigend ist der Larvenfraß. Nach dem Schlupf fressen sich die Larven durch das Bast- und Splintholz des Baumes, was zur Unterbrechung des Saftstromes führt. Durch die 10 cm bis 30 cm langen Larvengänge wird zudem die Stabilität- und Bruchsicherheit des Baumes beeinträchtigt. Die Fraßstellen schaffen Eintrittspforten für Sekundarschädlinge (z. B. holzzersetzende Pilze). Bei jüngeren Bäumen führt bereits ein geringer Befall zum Absterben der Wirstpflanzen. Bei älteren Bäumen sterben nach mehrjährigem starkem Befall mit dem ALB erst Kronenteile und später teils ganze Bäume ab.

Woran erkenne ich, dass ein Baum befallen ist?

Das charakteristischste Merkmal ist zweifelsohne das kreisrunde, ca. 1 cm im Durchmesser große Ausbohrloch der Käfer an Stamm odder Ast. Weitere Symptome können Eiablagestellen, Reifungsfraß oder Bohrspäne sein, was in der Regel teils schwer zu identifizieren ist.

Was ist die Quarantänezone?

Wird ein nachweislich vom ALB befallener Baum festgestellt, ist eine Quarantänezone (abgegrenztes Gebiet) einzurichten. Die Quarantänezone besteht aus einer Befallszone und einer Pufferzone.

Im Radius von 100 m um einen befallenen Baum wird die Befallszone festgesetzt. In der Befallszone sind alle spezifizierten Wirtspflanzen des ALB als befallsverdächtig einzustufen, zu fällen, zu untersuchen und zu vernichten.

Im Umkreis von 2 Kilometern um den befallenen Baum ist zudem eine Pufferzone einzurichten.

Innerhalb der Quarantänezone sind an alle Wirtspflanzen des ALB jährlich Kontrollen durchzuführen. Den Kontrolleuren ist Zugang zu den Bäumen zu gewähren (Betretungsrecht der Grundstücke). Weitere Maßnahmen können im Rahmen von Einzelanordnungen durch die LLG festgelegt werden.

Der Quarantänestatus besteht für mindestens vier Jahre. Werden in dieser Zeit weitere Befallsbäume oder Fallenfänge festgestellt, verlängert sich die Quarantäne entsprechend.

Wo genau befindet sich die Quarantänezone in Sachsen-Anhalt?

Diese Karte gibt einen Überblick.
 

Welche wichtigen Regeln gelten in der Quarantänezone?

In der Quarantänezone gelten Regeln. Festgeschrieben sind sie in der gültigen Allgemeinverfügung. Darin sind die folgenden geltenden Pflichten aufgeführt:

  • Befallsanzeichen sind unverzüglich zu melden!
  • Laubbäume ganzjährig alle zwei Monate kontrollieren!
  • LLG und von der LLG Beauftragten ist Zugang zu den Bäumen zu gewähren (Betretungsrecht)

Der LLG sind 14 Tage zuvor anzuzeigen:

  • Fällungen und Gehölzschnittarbeiten von/an spezifizierten Pflanzen
  • der Transport von spezifiziertem Material (Holz, Gehölzschnitt, Pflanzen etc.)
  • Neupflanzungen von Laubbäumen

Grundsätzlich gilt: Spezifiziertes Pflanz-, Holz- und Schnittmaterial darf die Quarantänezone nicht verlassen! Wird an einem Baum Verdacht auf Befall oder Befall durch den ALB festgestellt, so muss Baum gefällt und vernichtet werden.

Wie gehe ich bei dem Fund eines ALB vor?

  1. Fangen Sie den Käfer ein!
  2. Verwahren sie den Käfer in einem geschlossenen Behältnis!
  3. Informieren Sie umgehend die LLG: +49 3471 334-253 oder alb(at)llg.sachsen-anhalt.de!
  4. LLG prüft

Werden Symptome (z. B. Ausbohrloch) an einem Baum festgestellt, melden Sie dies umgehend der LLG, gern mit einem Foto.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zur Anordnung und Durchführung der Meldepflicht, Befallsfeststellung, Bekämpfung und Vernichtung (Quarantäneanordnungen) des ALB ergeben sich aus:

  • dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz),
  • dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 im Bereich Pflanzengesundheit (Pflanzengesundheitsgesetz),
  • der Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen,
  • dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893 der Kommission vom 9. Juni 2015 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis (Motschulsky).

ALB-Hotline

+493471 334 - 253

E-Mail: alb(at)llg.sachsen-anhalt.de

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Dezernat 23 - Allgemeiner Pflanzenschutz,
Pflanzengesundheit
Strenzfelder Allee 22
06404 Bernburg (Saale)

Weitere Informationen

Durchführungsbeschluss (EU 2015)
Leitlinie des Julius Kühn Instituts (Bundesanzeiger)
Flyer der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (12/2024)
Faltblatt des Julius Kühn Institut
Broschüre: Gehölze zur Nachpflanzung im Quarantänegebiet in Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen

2025
18.06.2025: Tilgung des Schädlings im Raum Magdeburg auf gutem Weg / Anzahl der Fallen 2025 erhöht
28.02.2025: Bäume in Wiesenpark Magdeburg identifiziert, bei denen dringender Verdacht auf Befall besteht.
21.02.2025: Nach Fallenfang 2024 folgt Änderung der Allgemeinverfügung: Schädling soll mit erweitertem Monitoring vollständig ausgerottet werden. 

2024
06.09.2024: Fallenfang im Magdeburger Wiesenpark
04.07.2024: 200 Lockstoff-Fallen werden im Raum Magdeburg aufgehängt
04. 05. 2024: Gefährlicher Käfer aus Asien: Bürger können helfen, Laubbäume zu schützen